Gemäß der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona- Virus, §2, Absatz 1a sollen Einrichtungen auch weiterhin nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme liegt in der Verantwortung der Eltern und Personenberechtigten.
Aufgrund der nach wie vor angespannten Pandemielage kann ein Regelbetrieb –so wie wir ihn kennen- weiterhin nicht umgesetzt werden. Mit Beschluss der Landesregierung vom 05.01.2021 wird der Minimalbetrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 11.01.2021 bis 07.03.2021 fortgeführt, um die Anzahl der Kontakte zu reduzieren und damit die rasante Ausbreitung der Infektionen einzudämmen.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Kind zuhause zu betreuen, teilen Sie uns bitte
über die Kita App mit oder melden sich bei uns in der Einrichtung.
Außerdem gilt:
Die Kinderbetreuung findet ausschließlich in festen Gruppen statt.
Unsere Öffnungszeiten sind von 8.00 - 15.00 Uhr.
Bitte halten Sie sich an die Anstandsregeln und beachten Sie die Markierungen am Boden. Des Weiteren weisen wir auf die Maskenpflicht hin.
Die Regelungen gelten vorerst bis zum 07.03.2021.
Bleiben Sie gesund und guten Mutes!